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    • CommentAuthorChris90
    • CommentTimeOct 22nd 2007 bearbeitet
     
    Hi, bin neu hier und wollt mal hallo sagen. Hab auch gleich mal ne frage, wär euch sehr dankbar wenn ihr mir antworten könntet.
    Also, ich hab ne zivistelle gefunden in einem Jugendzentrum jedoch ist die stelle 25km von mir zuhause entfernt. Die Arbeitszeiten gehn von 14 uhr bis um 21 uhr so was. Leider fährt um die Uhrzeit kein bus mehr und bin auch leider noch nicht volljährig. Meine Eltern können auch nicht jeden abend 50 km fahren. die dienststelle bietet mir auch ne wohnung, jedoch habe ich gehört das man erst ab 18 ne wohnung bekommt. jedoch darf man doch nach dem gesetz als minderjähriger eine Wohnung nehmen, wenn die Eltern den mietvertrag unterschreiben, somit übernehmen meine Eltern die HAftung, falls etwas passieren sollte. könnte man das nicht so mit der dienstelle vereinbaren? somit wär auch meine zivildienstelle nicht für mich verantwortlich. hab auch schon hier in der umgebung nachgeschaut nach ner dienstelle und es gibt einfach keine stelle frei und wenn wär das erst im märz oder so, und das ist zu spät da ich im september 08 mit meiner ausbildung anfangen werde.
    wär euch sehr dankbar wenn ihr mir antworten könntet. vielen dank.
    mfg chris
    • CommentAuthorMichael Schöffler
    • CommentTimeOct 23rd 2007
     
    Man bekommt als minderjähriger Zivildienstleistender (meines Wissens) immer Heimschlaferlaubnis erteilt und darf nicht die Wohnung der Dienststelle nehmen. Ich kenne diesbezüglich auch keine Ausnahme.
    • CommentAuthorChris90
    • CommentTimeOct 23rd 2007
     
    Ja aber sagen wir ich Miete mir einfach ne Wohnung für mich, wenn ich nach dem Gesetzt her eine Wohnung haben darf mit der einwilligung des gesetzlichen vertreters, was geht das dann das bundesamt denn an.
    • CommentAuthorMichael Schöffler
    • CommentTimeOct 24th 2007
     
    Ja wenn du das gekapselt vom Zivildienst regeln möchtest, dann kannst du das ja machen. Nur ich weiß in diesem Fall wie es mit einem Unterhaltszuschuss aussieht.