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    • CommentAuthorgrEg
    • CommentTimeOct 16th 2007 bearbeitet
     
    Auf meinem Lehrgang wurde mir praktisch eingehämmert, dass der Zivil- und der Wehrdienst rechtlich gleichgestellt seien...
    Den eigenen Wehrdienst darf man freiwillig verlängern, den Zivildienst glaub ich nicht, stimmt das???
    • CommentAuthorMichael Schöffler
    • CommentTimeOct 17th 2007
     
    Da es sich um gesonderte Formen der Ausübung des Wehrdienst handelt, kann man nicht erwarten dass sich auch alles 1:1 übertragen lässt.
    Den Zivildienst kannst du aber in dem Sinne verlängern in dem du einfach ein Praktikum bei der Dienststelle dranhängst. Ich habe das unter anderem auch gemacht.
    • CommentAuthorgrEg
    • CommentTimeOct 18th 2007 bearbeitet
     
    Ja jedoch ist halt Praktikum unentgeldlich... Mir ging es halt darum, um die Zeit bis zum Studium irgendwie sinnvoll zu nutzen, zumal es beim Wehrdienst ja ganz schöne Zuschläge nach dem 9.ten Monat gibt... (http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/kcxml/04_Sj9SPykssy0xPLMnMz0vM0Y_QjzKLd443DnEESYGZgQH6kRBGCFwsIAQqBlQXlJKq7-uRn5uq760foF-QGxpR7uioCABh9YeI/delta/base64xml/L3dJdyEvd0ZNQUFzQUMvNElVRS82X0NfNDNJ)
    • CommentAuthorMichael Schöffler
    • CommentTimeOct 18th 2007
     
    Ein Praktikum muss nicht unentgeldlich sein. Ich habe dafür auch was bekommen. Du musst einfach mal mit deiner Dienststelle reden ob sowas möglich ist.
    Evtl. ist auch eine kurzzeitige Festanstellung nötig, das wurde an meiner Dienststelle auch gemacht.